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Häufige Fragen
Der:die Kund:in ist bereits im meinJobRad®-Portal registriert. Was muss ich bei der Erstellung eines Angebots beachten?
Ein Angebot für JobRad®-Interessent:innen erstellst du in der Regel im Fachhandelsportal. Hat die Person sich bereits im meinJobRad®-Portal des Unternehmens registriert, frage nach der E-Mail-Adresse, mit der sie sich registriert hat. Dein Angebot wird sofort übermittelt.
Der:die Kund:in ist noch nicht im meinJobRad®-Portal registriert. Was muss ich bei der Erstellung eines Angebots beachten?
Bitte den:die Kund:in die Registrierung nachzuholen und dir die E-Mail-Adresse zu nennen, die für die Registrierung verwendet wird. Das kann eine geschäftliche oder auch eine private Adresse sein.
Sobald die Person sich im Portal mit dieser Adresse registriert, findet sie dort dein Angebot vor.
Alternativ druckst du das Angebot aus und gibst es dem:der Kund:in mit.
Ich habe für den:die Kund:in ein Angebot erstellt, aber es tut sich nichts. Was kann ich unternehmen?
Prüfe im Fachhandelsportal den Status in der Angebotsübersicht. Lautet der Status „Gesendet“, liegt das Angebot dem:der Kund:in vor, aber es hat beim Unternehmen noch keinen Bestellantrag gestellt. In diesem Fall nimmst du am besten Kontakt zu dem:der betroffenen Kund:in auf. Womöglich hat er:sie nur vergessen, den Bestellantrag zu stellen. Oder er:sie ist noch am Überlegen und du kannst bei der Entscheidung helfen.
Steht der Status in der Übersicht auf „Angebot beim AG“ wird es von firmeninternen Zuständigen (= den JobRad®-Bevollmächtigten) geprüft.
Steht der Status auf „Angebot bei JobRad®“, prüfen wir den Antrag abschließend und du hörst zeitnah von uns.
Ich kann eine:n Kund:in nicht im Portal finden. Woran liegt das?
Das kann zwei Gründe haben:
- Die Person ist noch nicht im Portal des Unternehmens registriert.
- Die Person hat sich registriert, aber die Angaben sind fehlerhaft. Sie nennt dir zum Beispiel eine falsche E-Mail-Adresse. Am besten fragst du nach den genauen Angaben, die bei der Registrierung gemacht wurden.
Wofür dient das Angebot an JobRad®-Interessent:innen?
Sowohl Arbeitgeber:in als auch JobRad® müssen das Angebot zuerst prüfen, bevor der rechtskräftige Kaufvertrag erteilt werden kann. Ohne diese Prüfung käme es regelmäßig zu Irrtümern mit aufwändigen Korrekturen für alle Beteiligten.